Wissenswertes zum Energieausweis

Seit 01.05.2014 gelten für Eigenheimbesitzer schärfere Pflichten für den Energieverbrauch ihrer Immobilie. Dieser muss in einem Energieausweis nachgewiesen werden und bereits bei der Besichtigung mit einem Kaufinteressenten vorliegen.

 

Was heißt das für Sie als Eigenheimbesitzer?

Mit Hilfe des Energieausweises müssen Eigenheimbesitzer Mieter und Käufer über den Energieverbrauch ihrer
Immobilie informieren und somit eine verbindliche Auskunft über die Heizkosten geben.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, diese bestehen für Wohneinheiten unter 50 Quadratmetern, denkmalgeschützte Gebäude sowie Ferienhäuser. Bei Wohnungseigentumsanlagen wird der Ausweis für das
gesamte Gebäude ausgestellt.

 

 

Welche Informationen gehören in den Energieausweis?

Der Energieausweis informiert über den Energieträger, d.h. ob die Heizanlage mit Öl, Gas oder Pellets betrieben wird. Auch das Baujahr des Gebäudes muss angegeben sein. Er enthält ferner Empfehlungen zu Modernisierungsmaß-
nahmen, um die Energiebilanz zu optimieren.

Wer erstellt den Energieausweis?

Ausweise können von Sachverständigen, Architekten, Schornsteinfegern und anerkannten Energieberatern
ausgestellt werden und haben zehn Jahre Gültigkeit.

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