Widerrufsbelehrung

Verbraucherschutz wird in Deutschland und Europa groß geschrieben. So unterliegen auch Immobiliengeschäfte, die über das Internet angebahnt werden bestimmten Informationspflichten.

Durch die Anforderung eines Exposés über unsere Webseite oder telefonisch kommt, wie bereits seit Jahren, automatisch ein Maklervertrag zu Stande. Das bedeutet für Sie, dass eine Maklercourtage für unsere Dienstleistung fällig wird, wenn Ihnen die angebotene Immobilie gefällt und Sie diese kaufen oder mieten.

Der Gesetzgeber hat eine 14-tägige Widerrufsfrist für Sie eingeräumt. Dies bedeutet konkret, dass Sie innerhalb von 14 Tagen nachdem Sie das Exposé angefordert haben, den Maklervertrag widerrufen können. Und genau darüber müssen wir Sie informieren und benötigen einen Nachweis, dass wir dies getan haben. 

Sie können sicher nachvollziehen, dass wir Informationen zu unseren Objekten, vor allem die konkrete Adresse, erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bekannt geben. Da Sie vermutlich nicht so lange auf das Exposé warten möchten, können Sie uns beauftragen, vor Beendigung der Frist für Sie tätig zu werden. Das klingt jetzt ziemlich kompliziert, aber keine Angst, wir haben den Prozess so einfach wie möglich umgesetzt.

Was passiert nachdem Sie über unsere Homepage oder über eine Immobilienbörse ein Exposé angefragt haben?

  • Sie erhalten zunächst eine E-Mail mit der Eingangsbestätigung. Sie  müssen nichts weiter tun.
  • Ihre Daten werden bei uns im System erfasst und das Exposé als PDF im Anhang einer E-Mail verschickt. In der E-Mail befindet sich außerdem ein Link.
  • Bevor Sie das Exposé öffnen können, klicken Sie bitte auf diesen Link und bestätigen, dass
  • Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben
  • wir sofort für Sie tätig werden dürfen.

Fazit:

Wie bisher auch, schicken wir Ihnen das Exposé direkt nach Ihrer Kontaktaufnahme. Dies ist allerdings geschützt. Durch Klick auf den mitgeschickten Link bestätigen Sie den Erhalt der Widerrufsbelehrung und erhalten Zugriff auf das PDF.