Aufteilung nach WEG

(Wohnungseigentumsgesetz)

Im Fokus unserer Arbeit steht immer die Maximierung Ihres Verkaufspreises. Schon bei einem Zweifamilienwohnhaus macht eine Aufteilung nach WEG durchaus Sinn. Denn die Umwandlung in Eigentumswohnungen und deren
Veräußerung ist eine lukrative Alternative zum Verkauf als Gesamtobjekt. Hier greifen wir auf langjährige Erfahrungen aus zahlreichen Projekten zurück, die wir für Verkäufer,
Investoren und Käufer reibungslos und sicher abgewickelt haben.

So gehen wir vor:

  • In einem ausführlichen und persönlichen Gespräch wird unter Einbeziehung von steuer- und rechtlichen Komponenten eine Strategie festgelegt
  • Vorbereitung der Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie Einreichung bei der zuständigen Baurechtsbehörde
  • Erstellung der detaillierten Teilungserklärung in enger Zusammenarbeit mit dem Notar
  • Nach der Genehmigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt dann die notarielle Beurkundung der Teilungserklärung

Jetzt kann Ihre Immobilie mit maximalem Preis durch uns am Markt platziert werden.

Sie planen ein Objekt in Eigentumswohnungen umzuwandeln? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.