In der Architektur zählt nicht nur eine perfekte äußere Erscheinung. Für ein “Schöner Wohnen im Martinshof” wurde die Immobilie besonders mit Blick auf die inneren Werte saniert. Damit sich die Bewohner rundum wohl fühlen.
Durch die Lage im ausgewiesenen Sanierungsgebiet „Schloss Ettlingen“ der Stadt Ettlingen haben sowohl die Eigennutzer als auch die Kapitalanleger enorme Steuervorteile durch Sanierungsabschreibungen nach §10 f bzw. §7 h EStG.